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Der Krisenstab der Pfarrei St. Judas Thaddäus hat vor dem erfreulichen Hintergrund der stark gesunkenen Inzidenzzahlen folgendes beschlossen:

Gottesdienste:

Die zurzeit geltenden Regeln und Beschränkungen für die Feier von Gottesdiensten bleiben bestehen: Reduzierung der Platzzahl, Abstand, kein Gemeindegesang, Rückverfolgbarkeit, Maskenpflicht.

Pfarrheime:

Die Pfarrheime stehen den Gruppen, Vereinen und Verbänden der Pfarrei wieder zur Verfügung. Dabei gelten die Regelungen wie vor dem Lockdown mit Händedesinfektion beim Betreten des Hauses, Rückverfolgbarkeit, Maskenpflicht, Stoßlüften und nach Beendigung des Treffens Desinfektion von Tischen etc. Bei Nutzung von Gläsern, Tellern, Besteck usw. müssen diese wegen der notwendigen hohen Temperatur anschließend in der Spülmaschine gespült werden, nicht von Hand. Alternativ bitte eigene Getränke und Gläser/Becher mitbringen.

Die an den einzelnen Räumen ausgezeichnete Maximalbelegung darf nicht überschritten werden, d.h., Geimpfte, Genesene und Getestete zählen mit!

Unter Einhaltung dieser Maximalbelegung und der weiteren Bestimmungen (s.o.) sind auch Vermietungen wieder möglich. Um alles Weitere zu klären, bitten wir die für die Vermietungen Verantwortlichen um Rücksprache mit der Verwaltungsleiterin, Frau Savarino (Tel. 0203/57886020; Email ursula.savarino@bistum-essen.de)

Für die Pfarrei St. Judas Thaddäus

Roland Winkelmann, Pfr.