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Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand vertritt die Pfarrei, die im öffentlich rechtlichen Sinne eine juristische Person ist, in Rechtsangelegenheiten. Er ist also kein Gemeinde­parlament, sondern ein Verwaltungsorgan. Seine Arbeit ist durch kirchliches und staatliches Recht geregelt. Das Kirchenrecht ist im „Codex Iuris Canonici“ (CIC, lateinisch für Kodex des kanonischen Rechtes) und in ergänzenden Vorschriften des Diözesanrechts zusammengefasst, das staatliche Recht im Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens.

Die Aufgaben des Kirchenvorstandes sind u.a.

  • Die Vertretung gegenüber Staat und Gesellschaft
  • Die Erstellung der Haushaltspläne über Einnahmen und Ausgaben der Kirchengemeinde
  • Die Personaleinstellungen
  • Bauerhaltung von Kirchen, Pfarrheimen und kirchlichen Gebäuden, gegebenenfalls Absprachen mit der Denkmalpflege und dem Bistum herbeiführen.
  • Die Verwaltung der vier zur Kirchengemeinde gehörenden Friedhöfe
  • Die Verwaltung von Häusern und Wohnungen im kirchlichen Besitz
  • Die Vergabe von Erbbaurechten und verpachten von Landbesitz der Kirchengemeinde 
  • Die Verwaltung des sonstigen Vermögens

Zusammensetzung des Kirchenvorstandes

Der jeweilige Pfarrer der Pfarrei gehört immer zum Kirchenvorstand und ist dessen Vorsitzender.

Gewählte Mitglieder

Die anderen stimmberechtigten Mitglieder des Kirchenvorstandes werden gewählt. Ihre Anzahl richtet sich nach der Zahl der wahlberechtigten Pfarreimitglieder und beträgt für unsere Pfarrei 16 Personen. Zwei dieser Mitglieder wählt der Kirchenvorstand zu stellvertretenden Vorsitzenden.

Vertreter des Pfarrgemeinderates

Der Pfarrgemeinderat entsendet ein Mitglied in den Kirchenvorstand.

Amtsdauer und Wahlen

Die Mitgliedschaft im Kirchenvorstand dauert sechs Jahre und endet mit dem Eintritt eines jeweils neuen Mitgliedes.
Kirchenvorstandswahlen finden alle drei Jahre statt, wobei jeweils die Hälfte der Mitglieder ausscheidet. Sie können jedoch für eine Wiederwahl kandidieren.

Durch die zeitlich versetzten Wahlen von jeweils 50 % der Mitglieder ist eine kontinuierliche Weiterarbeit im Vorstand gewährleistet.

Wahlberechtigt ist jedes Pfarreimitglied ab 18 Jahre, wählbar ist jedes Pfarreimitglied über 21 Jahre.

Kontakt

Bei Fragen zum Kirchenvorstand wenden Sie sich bitte an das Pfarrbüro oder an den Pfarrer als Vorsitzenden des Kirchenvorstands.

Anschrift:

Katholische Pfarrei
St. Judas Thaddäus
Münchener Str. 40a
47249 Duisburg

Kontakt:

Telefon: 0203-57 8860-0 (Sekretariat)
Telefax: 0203-57 8860-70

Email: st.judas.thaddaeus@bistum-essen.de