Seite wählen

Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand vertritt die Pfarrei, die im öffentlich rechtlichen Sinne eine juristische Person ist, in Rechtsangelegenheiten. Er ist also kein Gemeinde­parlament, sondern ein Verwaltungsorgan. Seine Arbeit ist durch kirchliches und staatliches Recht geregelt. Das Kirchenrecht ist im „Codex Iuris Canonici“ (CIC, lateinisch für Kodex des kanonischen Rechtes) und in ergänzenden Vorschriften des Diözesanrechts zusammengefasst, das staatliche Recht im Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens.

Die Aufgaben des Kirchenvorstandes sind u.a.

  • Die Vertretung gegenüber Staat und Gesellschaft
  • Die Erstellung der Haushaltspläne über Einnahmen und Ausgaben der Kirchengemeinde
  • Die Personaleinstellungen
  • Bauerhaltung von Kirchen, Pfarrheimen und kirchlichen Gebäuden, gegebenenfalls Absprachen mit der Denkmalpflege und dem Bistum herbeiführen.
  • Die Verwaltung der vier zur Kirchengemeinde gehörenden Friedhöfe
  • Die Verwaltung von Häusern und Wohnungen im kirchlichen Besitz
  • Die Vergabe von Erbbaurechten und verpachten von Landbesitz der Kirchengemeinde 
  • Die Verwaltung des sonstigen Vermögens

Zusammensetzung des Kirchenvorstandes

Der jeweilige Pfarrer der Pfarrei gehört immer zum Kirchenvorstand und ist dessen Vorsitzender.

Gewählte Mitglieder

Neben dem Pfarrer werden die anderen stimmberechtigten Mitglieder des Kirchenvorstandes gewählt. Ihre Anzahl richtet sich nach der Zahl der wahlberechtigten Pfarreimitglieder und beträgt für unsere Pfarrei seit den Wahlen am 8. und 9. November 2025 nur noch neun, statt wie bisher 16 Personen. Eine Person wählt der Kirchenvorstand zur/zum stellvertretenden Vorsitzenden.

Neu ist auch, dass alle Kirchenvorstandsmitglieder jetzt gleichzeitig gewählt werden, statt wie vorher alle drei Jahre jeweils die Hälfte. Die Kirchenvorstandswahlen finden seit den letzten Wahlen im November 2025 auch zukünftig immer parallel zu den Pfarrgemeinderatswahlen statt. Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder wurde dadurch von sechs auf vier Jahre verkürzt. 

Vertreter des Pfarrgemeinderates

Der Pfarrgemeinderat entsendet ein Mitglied in den Kirchenvorstand.

Amtsdauer und Wahlen

Die Mitgliedschaft im Kirchenvorstand dauert wie oben erwähnt vier Jahre und endet mit den neuen Wahlen. Die Vorstandsmitglieder können jedoch für eine Wiederwahl kandidieren.

Wahlberechtigt ist jedes Pfarreimitglied ab 18 Jahre, wählbar ist jedes Pfarreimitglied über 21 Jahre.

Kontakt

Bei Fragen zum Kirchenvorstand wenden Sie sich bitte an das Pfarrbüro oder an den Pfarrer als Vorsitzenden des Kirchenvorstands.

Anschrift:

Katholische Pfarrei
St. Judas Thaddäus
Münchener Str. 40a
47249 Duisburg

Kontakt:

Telefon: 0203-57 8860-0 (Sekretariat)
Telefax: 0203-57 8860-70

Email: st.judas.thaddaeus@bistum-essen.de