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Der Krisenstab der Pfarrei St. Judas Thaddäus weist auf folgende Regelungen hin, die ab sofort gelten:

Gottesdienste

Die 3G-Regelung für die Mitfeier von Gottesdiensten entfällt.

In der Kirche, auch während der Gottesdienste am Platz, sind medizinische Masken (OP- oder besser FFP2-Masken) zu tragen. Beim Hereinkommen müssen die Hände an den bereitstehenden Spendern desinfiziert werden.

Pfarrheime

Die 3G-Regelung für die Teilnahme an Veranstaltungen in den Pfarrheimen entfällt.

Auf den Laufwegen sind medizinische Masken (OP- oder besser FFP2-Masken) zu tragen, die am Platz abgenommen werden können. Beim Hereinkommen müssen die Hände an den bereitstehenden Spendern desinfiziert werden.

Für die Einhaltung und Kontrolle der Vorgaben ist der jeweilige Veranstalter bzw. Mieter verantwortlich. Eine Teilnehmerbegrenzung gibt es nicht, und eine Teilnehmerliste muß nicht geführt werden.

Für die Pfarrei St. Judas Thaddäus

Roland Winkelmann, Pfr.

 

Die Bekanntmachung zum Download