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Der Krisenstab der Pfarrei St. Judas Thaddäus weist auf folgende Regelungen hin, die ab sofort gelten:

Gottesdienste: Für die Mitfeier von Gottesdiensten gilt die 3G-Regelung, also nur Geimpfte, Genesene oder Getestete dürfen teilnehmen. Bitte halten Sie den entsprechenden Nachweis bzw. das amtliche Testergebnis, das nicht älter als 24 Stunden sein darf, bereit. Kinder bis einschl. 15 Jahren unterliegen nicht dieser Regelung, sondern haben freien Zugang.

Beim Hereinkommen müssen die Hände an den bereitstehenden Spendern desinfiziert werden.

In der Kirche, auch während des Gottesdienstes am Platz, sind med. Masken (OP- oder FFP2-Masken) zu tragen.

Eine Begrenzung der Zahl der Mitfeiernden gibt es nicht.

Die Ordnerdienste kontrollieren die Einhaltung der 3G-Regel und weisen ggf. Nicht-Zugangsberechtigte ab.

 

Pfarrheime: Für die Teilnahme an Veranstaltungen in den Pfarrheimen gilt die 3G-Regelung, also ausschließlich Geimpfte, Genesene oder Getestete sind zugelassen.

Der Verzehr von Speisen und Getränken ist uneingeschränkt möglich. Für eine Veranstaltung mit Verzehr gilt die 2G-Regel.

Auch Vermietungen sind wieder möglich, hier gilt ebenfalls die 2G-Regel. Für die Einhaltung und Kontrolle der Vorgaben ist der jeweilige Veranstalter bzw. Mieter verantwortlich.

Beim Hereinkommen müssen die Hände an den bereitstehenden Spendern desinfiziert werden.

Auf den Laufwegen sind med. Masken (OP- oder FFP2-Masken) zu tragen, die am Platz abgenommen werden können. Eine Teilnehmerbegrenzung gibt es nicht, und eine Teilnehmerliste muß nicht geführt werden.

 

Für die Pfarrei St. Judas Thaddäus

Roland Winkelmann, Pfr.