Der Krisenstab der Pfarrei St. Judas Thaddäus weist auf folgende Regelungen hin, die ab dem Wochenende des 2. Advents 04. und 05.12.2021 gelten:
Für die Mitfeier von Gottesdiensten gilt die 3G-Regelung, also nur Geimpfte, Genesene oder Getestete dürfen teilnehmen. Die entsprechenden Nachweise bzw. ein amtliches Testergebnis, das nicht älter als 48 Stunden sein darf, sind den Damen und Herren des Corona-Hilfsteams beim Betreten der Kirche vorzulegen. Kinder bis einschließlich 15 Jahren unterliegen nicht dieser Regelung, sondern haben freien Zugang.
Den kompletten Wortlaut der Regelung kann hier heruntergeladen werden.
Download der Regelungen