Der Krisenstab der Pfarrei St. Judas Thaddäus weist auf folgende Regelungen hin, die ab dem Wochenende des 2. Advents 04. und 05.12.2021 gelten:
Für die Mitfeier von Gottesdiensten gilt die 3G-Regelung, also nur Geimpfte, Genesene oder Getestete dürfen teilnehmen. Die entsprechenden Nachweise bzw. ein amtliches Testergebnis, das nicht älter als 48 Stunden sein darf, sind den Damen und Herren des Corona-Hilfsteams beim Betreten der Kirche vorzulegen. Kinder bis einschließlich 15 Jahren unterliegen nicht dieser Regelung, sondern haben freien Zugang.
Den kompletten Wortlaut der Regelung kann hier heruntergeladen werden.




